Arbeitsrecht

In unserer Wirtschaftswelt nimmt das Arbeitsrecht einen immer größeren Stellenwert ein. Arbeitgeber wollen ihren Mitarbeiterstab verkleinern, Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz behalten. Kündigungen müssen formelle und materielle Voraussetzungen erfüllen. Selbst Arbeitszeugnisse müssen heutzutage hinterfragt werden. Ist es wirklich positiv, wenn die ausgeprägte Begabung Aufgaben zu delegieren gelobt wird oder Ihre Bereitschaft, das Betriebsklima zu verbessern? Da die Zeugnisse nach ständiger Rechtsprechung wahr sein müssen, aber auch wohlwollend, hat sich diese „Geheimsprache“ weitgehend durchgesetzt. Wir helfen gern beim „Übersetzen“.

Bedeutsam ist auch die Kostenfrage: Bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten trägt jeder seine Kosten zumindest in der ersten Instanz selbst. Sind Sie nicht in einer Rechtsschutzversicherung, müssen Sie ihre Kosten selbst tragen. Verfügen Sie über relativ geringe Einkünfte, werden wir für Sie Prozesskostenhilfe beantragen.

Wir beraten auch hier Arbeitnehmer und Arbeitnehmer, kleine und größere Betriebe, Angestellte, Arbeiter und natürlich auch Beamte.

Unser Kontaktformular erleichtert Ihnen die Kontaktaufnahme mit uns und ist insbesondere dann möglichst genau auszufüllen, wenn Sie uns, übrigens bundesweit möglich, online mit einer Kündigungsschutzklage beauftragen. Selbstverständlich müssen Sie auch in diesem Fall die Drei-Wochen-Frist einhalten, die mit Zugang der Kündigung zu laufen beginnt, wenn Sie unter dem Schutz des Kündigungsgesetzes stehen, also bei mehr als sechs Monaten Betriebszugehörigkeit und mindestens sechs Mitarbeitern bzw. 11, wenn das Arbeitsverhältnis nach dem 1.1.2004 begründet wurde.

Wir haben für im Download-Bereich eine Prozessvollmacht hinterlegt, die Sie bitte herunterladen und unterschrieben im Original an unsere Kanzlei senden oder, in eiligen Fällen, an unsere Kanzlei faxen.

Doch auch bei Nutzen unserer Mandantenhotline benötigen wir Angaben:

  • Datum des Arbeitsvertragsabschlusses
  • Genaue Problemstellung; also beispielsweise das Vorliegen einer Abmahnung, der Erhalt einer Kündigung, Art der Kündigung (ordentlich, außerordentlich), die Versetzung in einen anderen Arbeitsbereich, Verstoß gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften wie Mutterschutzgesetz und Jugendschutzgesetz
Um die für Sie bei der Hotline anfallenden Kosten möglichst gering zu halten, können Sie uns die erforderlichen Angaben gern vorab unter 0941 / 8 83 43 zufaxen mit dem Hinweis auf die spätere Nutzung der Hotline.

Sollten Sie als Arbeitnehmer irgendwann einmal aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sein, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, sind wir Ihnen gern behilflich; sei es mit Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über eine Umsetzung oder etwa dem Beantragen und Durchsetzen einer Rente. Dieser Beistand reicht selbstredend bis zum Sozialgericht und die weiteren Instanzen und erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Ihren Ärzten.

Auch im Arbeitsrecht bieten wir gern Seminare an oder Vorträge zu bestimmten Themenbereichen.

Ihr direkter Kontakt zu uns

Rechtsanwaltskanzlei Dieter Popel

Kanzlei Hauptsitz
Tiergartenstrasse 4a
97209 Veitshöchheim

Telefon: 0931 - 35 82 30 55
Telefax: 0941 - 88343

Ehemaliger Kanzleisitz Regensburg

- Weiterhin telefonisch erreichbar -

Telefon: 0941 - 88 80 1
Telefax: 0941 - 88 34 3

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